CareLit Fachartikel
Zur Patientenaufklärung bei Zahnärztlicher Behandlung
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 28 bis 30
Dokument
84436
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Urteil des OLG Koblenz vom 13. Mai 2004 wird festgestellt, dass der Zahnarzt den Patienten über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des nervus lingualis durch eine Leistungsanästhesie zur Schmerzausschaltung aufklären muss, weil eine erheblich beeinträchtigende Folge droht. Wenn der Patient früheren, komplikationslos verlaufenen Betäubungen zugestimmt hat, kann daraus eine hypothetische Einwilligung in den fehlgeschlagenen Eingriff nur hergeleitet werden, wenn den Vorbehandlungen auch die erforderliche Risikoaufklärung vorausgegangen ist.
Schlagworte
AUFKLAERUNGSPFLICHT
RISIKO
LEITUNGSANÄSTHESIE
PATIENTEN
NEUROLOGEN
RECHTSPRECHUNG
INJEKTIONEN
LEISTUNG
ZULASSUNG
GESUNDHEITSWESEN
APOTHEKEN
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht
Frankfurt