Einwilligungsfähigkeit bei älteren, vor allem dementen und verwirrten (deliranten) Patienten
H. Neubauer, T. Wetterling, W. Neubauer · Fortschritte der Neurologie · Psychiatrie · 1994 · Heft 08 · S. 306-312
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Bei älteren, v.a. dementen oder verwirrten (deliranten) Patienten taucht oft die Frage auf, inwieweit sie noch zu einer von der Rechtsprechung geforderten Einwilligung in eine ärztliche Maßnahme fähig sind. Falls die Einwilligungsfähigkeit eingeschränkt oder aufgehoben erscheint, sollte gemäß § 1896 BGB für den Betroffenen eine Betreuung mit dem Aufgabenkreis Einwilligung in die ärztliche Heilbehandlung eingeleitet werden. Bei Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit hat der Arzt zu prüfen, ob der Patient in der Lage ist, Art, Zweck und Folgen der Behandlung zu beurteilen und in dieser Frage einen…