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Die Auskunftspflicht des pharmazeutischen Unternehmers nach § 84a Abs. 1 AMG

Hieke, M. · Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 2 · S. 35 bis 46

Dokument
84483
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Hieke, M.
Ausgabe
Heft 2 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
35 bis 46
Erschienen: 2005-02-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Auskunftsanspruch ermöglicht dem geschädigten Arzneimittelverbraucher, einen für die Prüfung eines Schadensersatzanspruchs nach § 84 AMG relevanten Wissensvorsprung des pharmazeutischen Unternehmens zu neutralisieren. Die Auskunftspflicht ist auf Informationen beschränkt, die zur Prüfung eines Schadensersatzanspruchs nach § 84 AMG erforderlich sind. Durch diese Kriterium wird sowohl der Umfang der zu erteilenden Information konkretisiert, als auch die Art und Weise der Auskunftserteilung näher bestimmt. Die Darlegungsund Beweislast hierfür liegt bei dem Unternehmer.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL AUSKUNFTSRECHT BUNDESGERICHTSHOF BEURTEILUNG INFORMATION NEBENWIRKUNGEN SCHADENSERSATZ UNTERLAGEN KRANKENUNTERLAGEN SELBSTMEDIKATION PRAXIS RECHTSPRECHUNG WIEDERAUFTRETEN WAHRSCHEINLICHKEIT ES EIGNUNG