CareLit Fachartikel
Die Auskunftspflicht des pharmazeutischen Unternehmers nach § 84a Abs. 1 AMG
Hieke, M. · Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 2 · S. 35 bis 46
Dokument
84483
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Auskunftsanspruch ermöglicht dem geschädigten Arzneimittelverbraucher, einen für die Prüfung eines Schadensersatzanspruchs nach § 84 AMG relevanten Wissensvorsprung des pharmazeutischen Unternehmens zu neutralisieren. Die Auskunftspflicht ist auf Informationen beschränkt, die zur Prüfung eines Schadensersatzanspruchs nach § 84 AMG erforderlich sind. Durch diese Kriterium wird sowohl der Umfang der zu erteilenden Information konkretisiert, als auch die Art und Weise der Auskunftserteilung näher bestimmt. Die Darlegungsund Beweislast hierfür liegt bei dem Unternehmer.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
AUSKUNFTSRECHT
BUNDESGERICHTSHOF
BEURTEILUNG
INFORMATION
NEBENWIRKUNGEN
SCHADENSERSATZ
UNTERLAGEN
KRANKENUNTERLAGEN
SELBSTMEDIKATION
PRAXIS
RECHTSPRECHUNG
WIEDERAUFTRETEN
WAHRSCHEINLICHKEIT
ES
EIGNUNG