Zur Kostentragungspflicht bei erfolgloser extrakorporaler Befruchtung
G. H. Schlund · Geburtshilfe und Frauenheilkunde · 1984 · Heft 09 · S. 593-594
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die seit einigen Jahren praktizierte In-vitro-Fertilisation ist nicht in jedem Fall erfolgreich. Aber auch erfolglose Versuche sind teuer und müssen bezahlt werden. Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth stand vor einiger Zeit die Rechtsfrage zur Entscheidung an, ob die private Krankenversicherung einer Patientin verpflichtet ist, die Kosten einer erfolglosen extrakorporalen Befruchtung zu übernehmen. Mit seinem Urteil vom 3.4.1984 vertrat das Gericht die Auffassung, daß insoweit ein Versicherungsfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliege, denn bei der Kinderlosigkeit der Klägerin könnte man…