Kein neuer Bioverfügbarkeitsnachweis bei Zulassungsverlängerung - Zulassungsverlängerung keine Wiederholung des ZulassungsverfahrensRestriktive Auslegung der §§ 31 Abs. 3, 30 Abs.…
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 2 · S. 107 bis 116
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag bezieht sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 15. Dezember 2004. Die Klägerin ist ein pharmazeutisches Unternehmen. Sie wendet sich gegen eine Auflage im Zulassungsverlängerungsbescheid für ein von ihr hergestelltes Fertigarzneimittel. Jede Kapsel des Arzneimittels enthält als Bestandteil 300 mg Ibuprofen, verteilt auf sog. Pellets, die zwecks gestaffelter Freisetzung des Wirkstoffs in unterschiedlicher Stärke mit einem die Freisetzung verzögernden Hilfsstoff überzogen sind. Für dieses Arzneimittel erhielt die Rechtsvorgängerin der Klägerin die arzneimittelrechtliche Zulassung.