Invalidität und Integritätsschaden
H. E. Baumann · Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde · 1993 · Heft 05 · S. 386-388
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung muß der behandelnde Arzt im Interesse seiner Patienten mindestens wissen, dass Invalidität und Integritätsschaden nicht identische Begriffe sind. Die zur Berichterstattung und/oder Gutachtertätigkeit erforderlichen weiteren Kenntnisse werden in Erinnerung gerufen. Der Begriff Integritätsschaden bezieht sich auf die immateriellen, medizinisch feststellbaren Folgen eines Körperschadens, während Invalidität ausschließlich die materiellen Folgen eines erlittenen Schadens in Form einer Erwerbsminderung betrifft, wobei die Höhe einer Invalidenrente nur b…