CareLit Fachartikel

Schätzung des unfallbedingten Integritätsschadens am Sehorgan bei unfallfremdem Vorschaden

H. E. Baumann · Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde · 1991 · Heft 05 · S. 489-490

Dokument
845182
CareLit-ID
Jahr
1991
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde
Autor:innen
H. E. Baumann
Ausgabe
Heft 05 / 1991
Jahrgang 198
Seiten
489-490
Erschienen: 1991-05-01 00:00:00
ISSN
0023-2165

Zusammenfassung

Zusammenfassung Gemäß UVG ist eine Integritätsentschädigung (IE) nur für den unfallbedingten Integritätsschaden (IS) geschuldet. Bei Vorschaden am Unfallauge ist eine Nettoschätzung einfach: „Gesamtschaden minus unfallfremder IS gleich unfallbedingte IS”. Schwieriger ist die Schätzung bei Vorschaden am Partnerauge. Je nach Sehvermögen des vom Unfall nicht betroffenen Auges (1. Auge) beträgt der „Basiswert des Unfallauges” (2. Auge) bei Vollverlust zwischen 30% und 70%. Zwischenwerte bei Teilschäden werden mit Hilfe einer dreidimensionalen Graphik erläutert.

Schlagworte

Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde