CareLit Fachartikel
Landgericht Waldshut-Tiengen: keine subkutanen Injektionen durch Nichtfachkräfte
Klie, T. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 3 · S. 28 bis 29
Dokument
84538
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 23. März 2004 hat das Landgericht Waldshut-Tiengen eine Heimleiterin wegen Anstiftung zur Körperverletzung verurteilt, weil sie einen Mitarbeiter beauftragt hatte, subkutan Insulin zu spritzen. Dürfen nun komplikationslose ärztliche Aufgaben, wie subkutane Spritzen, nicht mehr an Nichtfachkräfte delegiert werden? Der Beitrag stellt das Urteil vor, kommentiert es und gibt Ratschläge für die Praxis.
Schlagworte
KOERPERVERLETZUNG
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Spritzen
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Waldshut-Tiengen
Nichtfachkräfte
Seinem
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Wegen
Anstiftung
Körperverletzung
Verurteilt
Einen
Altenheim
Hannover