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Landgericht Waldshut-Tiengen: keine subkutanen Injektionen durch Nichtfachkräfte

Klie, T. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 3 · S. 28 bis 29

Dokument
84538
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.
Ausgabe
Heft 3 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2005-03-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

In seinem Urteil vom 23. März 2004 hat das Landgericht Waldshut-Tiengen eine Heimleiterin wegen Anstiftung zur Körperverletzung verurteilt, weil sie einen Mitarbeiter beauftragt hatte, subkutan Insulin zu spritzen. Dürfen nun komplikationslose ärztliche Aufgaben, wie subkutane Spritzen, nicht mehr an Nichtfachkräfte delegiert werden? Der Beitrag stellt das Urteil vor, kommentiert es und gibt Ratschläge für die Praxis.

Schlagworte

KOERPERVERLETZUNG INJEKTIONEN PATIENTEN INSULIN PFLEGEHELFER SPRITZEN WISSEN HAND PRAXIS ÄRZTE SOFTWARE DOKUMENTATION TELEFON TELEFAX Altenheim Hannover