CareLit Fachartikel
Kündigung in der Probezeit
Hohage, R. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 3 · S. 31 bis
Dokument
84540
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellt in seinem Urteil vom 16. September 2004 fest, dass der Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören sei. Eine Kündigung sei nicht nur unwirksam, wenn der Arbeitgeber kündigt, ohne den Betriebsrat überhaupt zu beteiligen, sondern auch dann, wenn er ihn nicht richtig beteiligt habe. Bei einer Probezeitkündigung könne es ausreichend sein, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen mitteile.
Schlagworte
KUENDIGUNG
BERATER
ZEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
DAUMEN
Altenheim
Hannover