CareLit Fachartikel

Kündigung in der Probezeit

Hohage, R. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 3 · S. 31 bis

Dokument
84540
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.
Ausgabe
Heft 3 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
31 bis
Erschienen: 2005-03-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellt in seinem Urteil vom 16. September 2004 fest, dass der Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören sei. Eine Kündigung sei nicht nur unwirksam, wenn der Arbeitgeber kündigt, ohne den Betriebsrat überhaupt zu beteiligen, sondern auch dann, wenn er ihn nicht richtig beteiligt habe. Bei einer Probezeitkündigung könne es ausreichend sein, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen mitteile.

Schlagworte

KUENDIGUNG BERATER ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS ES DAUMEN Altenheim Hannover