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Stichtagsregelung für Wegfall des Anspruchs auf Beihilfe auch bei Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes wirksam (hier: § 6 BVOAng)

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 2 · S. 74 bis 78

Dokument
84549
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 2 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
74 bis 78
Erschienen: 2005-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im Streit der Parteien geht es um Beihilfeansprüche. Das Bundesarbeitsgericht hatte die Rechtsfrage zu klären, ob es dem Beklagten freistand, die von ihm bisher gewährten Leistungen ab einem bestimmten Stichtag gegenüber neu eingestellten Beschäftigten einzustellen und ob dies auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers innerhalb des öffentlichen Dienstes gilt. Amtlich wird festgestellt, dass die Stichtagsregelung des § 6 BVOAng Angestellte in Nordrhein-Westfalen wirksam vom Beihilfebezug ausnimmt.

Schlagworte

BAT ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER NORDRHEIN-WESTFALEN TARIFVERTRAG ARBEITSVERHÄLTNIS STIFTUNGEN BELOHNUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ LEISTUNG PERSONEN ARBEITSLOSIGKEIT SCHREIBEN HÖHE ES