CareLit Fachartikel
Zum Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing -Verschulden des Täters auch in Bezug auf die Erkrankung
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 2 · S. 78 bis 85
Dokument
84550
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall streiten die Parteien über Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen „Mobbing“. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass es nicht genügt, die beanstandeten Verhaltensweisen unter dem Begriff „Mobbing“ zu subsumieren. „Mobbing“ ist für sich genommen kein juristisch verwertbarer Begriff. Die Arbeitnehmerin muss vielmehr die beanstandeten Verhaltensweisen so konkret darlegen und beweisen, dass in jedem Einzelfall beurteilt werden kann, ob diese Verhaltensweisen rechtswidrige und schuldhafte Überschreitungen des Direktionsrechts gewesen sind.
Schlagworte
KUENDIGUNG
HÖHE
ES
SCHADENSERSATZ
VERHALTEN
ZEIT
ARBEITSPLATZ
DEPRESSION
ARBEITSVERHÄLTNIS
BERLIN
MOTIVATION
MOBBING
LÖSUNGEN
SCHREIBEN
GESUNDHEIT
ARBEITSUNFÄLLE