CareLit Fachartikel

Zum Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing -Verschulden des Täters auch in Bezug auf die Erkrankung

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 2 · S. 78 bis 85

Dokument
84550
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 2 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
78 bis 85
Erschienen: 2005-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall streiten die Parteien über Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen „Mobbing“. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass es nicht genügt, die beanstandeten Verhaltensweisen unter dem Begriff „Mobbing“ zu subsumieren. „Mobbing“ ist für sich genommen kein juristisch verwertbarer Begriff. Die Arbeitnehmerin muss vielmehr die beanstandeten Verhaltensweisen so konkret darlegen und beweisen, dass in jedem Einzelfall beurteilt werden kann, ob diese Verhaltensweisen rechtswidrige und schuldhafte Überschreitungen des Direktionsrechts gewesen sind.

Schlagworte

KUENDIGUNG HÖHE ES SCHADENSERSATZ VERHALTEN ZEIT ARBEITSPLATZ DEPRESSION ARBEITSVERHÄLTNIS BERLIN MOTIVATION MOBBING LÖSUNGEN SCHREIBEN GESUNDHEIT ARBEITSUNFÄLLE