Verpflichtung eines Altenpflegeheims zur Beschäftigung von mindestens fünf Vollzeitpflegefachkräften oder entsprechend vielen Teilzeitpflegefachkräften -Möglichkeit der Abweichung…
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 2 · S. 86 bis 93
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Frage zu klären, ob die sofort vollziehbare Anordnung zum Einsatz einer bestimmten Zahl von Pflegefachkräften im Tagund Nachtdienst eines Altenpflegeheims und damit das Interesse der Allgemeinheit am Schutz der Heimbewohner vor Beeinträchtigungen ihrer Interessen und Bedürfnisse das Aufschubinteresse der Antragstellerin überwiegt. Insbesondere ging es um die Frage, ob die Antragstellerin, die ein Altenpflegeheim mit sechst Pflegeplätzen betreibt, die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Sätze 1 und 3 HeimPersV erfüllt, wenn sie nicht mindestens fünf…