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Blutentnahmen und andere körperliche Eingriffebei Beschuldigten durch den Notarzt auf Anforderungdurch Polizei oder Staatsanwaltschaft

Christian Jäkel · Der Notarzt · 2000 · Heft 01 · S. 47-50

Dokument
846063
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Notarzt
Autor:innen
Christian Jäkel
Ausgabe
Heft 01 / 2000
Jahrgang 16
Seiten
47-50
Erschienen: 2000-01-01 00:00:00
ISSN
0177-2309

Zusammenfassung

Zusammenfassung Der nachstehende Beitrag stellt die Rechte und Pflichten eines Notarztes oder diensthabenden Arztes einer Notaufnahme sowie der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft bezüglich geforderter Blutentnahmen oder anderer körperlicher Eingriffe bei Beschuldigten dar. Der Beschuldigte muss derartige Eingriffe auf Grund Gesetzes (Strafprozessordnung) dulden. Sein entgegenstehender Wille ist unbeachtlich. Der Arzt muss Blutentnahmen oder andere Eingriffe vornehmen, wenn die Polizei einen entsprechenden Vertrag mit dem Krankenhausträger hat. Bestellt die Staatsanwaltschaft den Arzt zum Sachverständigen, ist der A…

Schlagworte

Blutentnahme - körperliche Eingriffe - Notarzt - Polizei - Staatsanwaltschaft -… Execution of blood samplings - Encroachments - Accused persons - Emergency doct… Krankenhausträger Der Notarzt