Blutentnahmen und andere körperliche Eingriffebei Beschuldigten durch den Notarzt auf Anforderungdurch Polizei oder Staatsanwaltschaft
Christian Jäkel · Der Notarzt · 2000 · Heft 01 · S. 47-50
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Der nachstehende Beitrag stellt die Rechte und Pflichten eines Notarztes oder diensthabenden Arztes einer Notaufnahme sowie der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft bezüglich geforderter Blutentnahmen oder anderer körperlicher Eingriffe bei Beschuldigten dar. Der Beschuldigte muss derartige Eingriffe auf Grund Gesetzes (Strafprozessordnung) dulden. Sein entgegenstehender Wille ist unbeachtlich. Der Arzt muss Blutentnahmen oder andere Eingriffe vornehmen, wenn die Polizei einen entsprechenden Vertrag mit dem Krankenhausträger hat. Bestellt die Staatsanwaltschaft den Arzt zum Sachverständigen, ist der A…