CareLit Fachartikel

Vergütung der stationären psychiatrischen UnterbringungBundessozialgericht vom 13.5.2004 (B 3 KR 18/03 R)

Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 1 · S. 7 bis 8

Dokument
84699
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 2
Seiten
7 bis 8
Erschienen: 2005-01-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall leidet ein Versicherter der beklagten Krankenkasse seit Jahren an Schizophrenie und wurde wiederholt in dem vom Kläger betriebenen psychiatrischen Krankenhaus behandelt. Im Dezember 1997 wurde der Patient erneut stationär aufgenommen, dieser Aufenthalt dauerte bis September 1999. Die Krankenkasse trug die Kosten der Behandlung mit Ausnahme der Zeit vom 1. Juli bis zum 29. Oktober 1998. Die Kostenablehnung stützte sich auf ein Gutachten des MDK. Um die Kosten für diesen Behandlungszeitraum wird gestritten.

Schlagworte

KRANKENKASSE ENTSCHEIDUNG KOSTEN UNTERBRINGUNG PSYCHIATRIE RECHTSPRECHUNG VERTRÄGE SCHIZOPHRENIE WAHNVORSTELLUNGEN ZEIT KRANKENHAUSÄRZTE HÖHE FREIHEIT ES Rechtsdepesche Köln