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Unterbringung einer manisch-psychotischen PatientinOberlandesgericht Köln vom 24.3.2004 (16 Wx 60/04)
Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 1 · S. 14 bis
Dokument
84704
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Köln vertritt in seinem Urteil vom 24. März 2004 die Auffassung, nicht jede Gefährdung der eigenen Gesundheit rechtfertige eine geschlossene Unterbringung. Die Bestellung eines Betreuers zur Gesundheitsfürsorge könne als weniger einschneidendes Mittel gegenüber der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zu bevorzugen sein.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
PATIENTENUEBERLEITUNG
KRANKHEIT
PSYCHIATRIE
Oberlandesgericht
Vertritt
Seinem
Urteil
Auffassung
Gefährdung
Eigenen
Gesundheit
Rechtfertige
Geschlossene
Bestellung
Rechtsdepesche