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Schadensersatz wegen lückenhafter AufklärungOberlandesgericht Koblenz vom 1.4.2004 (10 0 618/01)
Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 1 · S. 15 bis
Dokument
84705
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seiner Entscheidung vom 1.4.2004 meint das Oberlandesgericht Koblenz, wenn die Patientin nicht über alle Risiken einer Behandlung aufgeklärt ist, sei der Nachweis der hypothetischen Einwilligung zu erbringen. Dafür muss die Behandlungsseite vortragen, dass die Patientin auch bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung in den Eingriff eingewilligt hätte. Die Patientin kann dem durch die plausible Begründung eines Entscheidungskonflikts begegnen.
Schlagworte
AUFKLAERUNGSPFLICHT
SCHADENSERSATZ
ÄRZTE
RISIKO
PATIENTEN
Rechtsdepesche
Köln