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Schadensersatz wegen lückenhafter AufklärungOberlandesgericht Koblenz vom 1.4.2004 (10 0 618/01)

Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 1 · S. 15 bis

Dokument
84705
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 2
Seiten
15 bis
Erschienen: 2005-01-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

In seiner Entscheidung vom 1.4.2004 meint das Oberlandesgericht Koblenz, wenn die Patientin nicht über alle Risiken einer Behandlung aufgeklärt ist, sei der Nachweis der hypothetischen Einwilligung zu erbringen. Dafür muss die Behandlungsseite vortragen, dass die Patientin auch bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung in den Eingriff eingewilligt hätte. Die Patientin kann dem durch die plausible Begründung eines Entscheidungskonflikts begegnen.

Schlagworte

AUFKLAERUNGSPFLICHT SCHADENSERSATZ ÄRZTE RISIKO PATIENTEN Rechtsdepesche Köln