Unterstützung statt Ersatz der Praxis
Bartholomeyczik, S. · Pflegezeitschrift · 2005 · Heft 3 · S. 143 bis 146
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dass pflegerische Arbeit zur Information von Kollegen oder als Gedächtnisstütze für zu erledigende Arbeiten dokumentiert wird, hat eine lange Tradition. Mit Inkrafttreten des Krankenpflegegesetzes von 1985 wurde damit begonnen, die Pflegedokumentation in Krankenhäusern zu systematisieren, während in der stationären Altenpflege erst rund zehn Jahre später, nach Einführung der Pflegeversicherung und den damit verbundenen Qualitätsanforderungen, eine systematische Dokumentation flächendeckend umgesetzt wurde. Seither führten dort immer neue Anforderungen zu einer zunehmenden Bürokratisierung.