CareLit Fachartikel
Apothekenbonussysteme sind unzulässigLandgericht Rostock, Urteil vom 17. November 2004 - 5 O 102/04
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 23 bis 26
Dokument
84758
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 17. November 2004 hat das Landgericht Rostock seine einstweilige Verfügung bestätigt, mit der es auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Apotheker untersagt hatte, mit einem Bonussystem zu werben. Im Rahmen des Bonussystems wird als Zugabe für jedes Rezept ein Bonuspunkt ausgelobt oder mit der Praxisgebühr-Erstattung geworben.
Schlagworte
APOTHEKE
KUNDE
MARKETING
EINKAUF
ARZNEIMITTEL
URTEIL
ES
BUNDESREGIERUNG
HAND
STÄRKE
POLITIK
ZEIT
GESUNDHEIT
BERLIN
GENERIKA
RECHTSANWÄLTE