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Zur Abgabe von Talern bei preisgebundenen ArzneimittelnLandgericht Hanau, Urteil vom 31. August 2004 - 6 O 68/04
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 26 bis 30
Dokument
84759
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
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ja
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DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 31. August 2004 hat das Landgericht Hanau einem Apotheker untersagt, Taler, die gegen Prämien eingelöst werden können, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen preisgebundenen Arzneimitteln zu gewähren. Das Gericht vertritt die Auffassung, die Talergewährung unterlaufe die Preisbindung, durch die Gabe eines Talers werde indirekt ein Preisnachlass gewährt.
Schlagworte
APOTHEKE
ARZNEIMITTEL
KUNDE
APOTHEKER
HEILMITTELWERBEGESETZ
PROSPEKT
URTEIL
BEVÖLKERUNG
WERBUNG
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FUROSEMID
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