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Betreuung: Rechtsfürsorge im Sozialstaat

Lipp, V. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2005 · Heft 2 · S. 6 bis 10

Dokument
84788
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Lipp, V.
Ausgabe
Heft 2 / 2005
Jahrgang 14
Seiten
6 bis 10
Erschienen: 2005-02-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die Diskussion um ein 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz hat der Frage Was ist Betreuung? zu neuer Aktualität verholfen. Der 9. Vormundschaftsgerichtstag 2004 hat sie deshalb als Leitmotiv seinen Vorträgen, Teilplena und Arbeitsgruppen zugrunde gelegt. Der nachfolgende Eröffnungsvortrag beantwortet sie vom Betreuungsrecht her. Die Betreuung ist keine Sozialleistung. Sie dient vielmehr der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts und der Menschenwürde des Betreuten. Rechtsfürsorge als Aufgabe der Betreuung umfasst nicht nur die Hilfe beim Handeln, sondern auch den Schutz des Betreuten. Betreuung kann deshalb ni…

Schlagworte

TAETIGKEIT BERATUNG PRAXIS UNSICHERHEIT ROLLE VERTRÄGE HAND FREIHEIT MENSCHEN ES RECHTSPRECHUNG LITERATUR KRANKHEIT ORIENTIERUNG GANG EIGENTUM