CareLit Fachartikel
Der Betreuer im Eheund Lebenspartnerschaftsrecht
Deinert, H. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2005 · Heft 2 · S. 16 bis 19
Dokument
84790
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Früher durften viele entmündigte Menschen nicht heiraten. Das hat sich geändert. Der Beitrag zeigt auf, welche Rolle der Betreuer bei einer Eheschließung und darüber hinaus im Eherecht hat.
Schlagworte
GESCHAEFTSFAEHIGKEIT
Betreuer
Früher
Durften
Viele
Entmündigte
Heiraten
Geändert
Beitrag
Zeigt
Welche
Rolle
Eheschließung
BtPrax
Betreuungsrechtliche Praxis