CareLit Fachartikel
Das betriebliche Rehabilitationsmanagement
Feldes, W. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2005 · Heft 3 · S. 48 bis 52
Dokument
84855
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im ranking der Neuregelungen des SGB IX verdient der Ausbau der betrieblichen Prävention mit dem Ziel der Beschäftigungssicherung besondere Beachtung. Die Pflichten, die dem Arbeitgeber aus der Neufassung erwachsen, sind ausdrücklich nicht auf den Kreis der schwerbehinderten Beschäftigten beschränkt. Es handelt sich um eine allgemeine Regelung, die aber durch ihre Platzierung im Schwerbehindertenrecht manchem Personalverantwortlichen und Betriebsrat entgehen könnte.
Schlagworte
PRAEVENTION
Ranking
Neuregelungen
Verdient
Ausbau
Betrieblichen
Prävention
Beschäftigungssicherung
Besondere
Beachtung
Pflichten
Arbeitgeber
Neufassung
Behindertenrecht
Stuttgart