Notvertretungsrecht in der Intensivmedizin
Gunnar Duttge · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 2022 · Heft 22 · S. 1464-1469
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Was ist neu?Mit Wirkung zum 1.1.2023 werden Ehegatten kraft Gesetzes (automatisch) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“, d.h. auch für Therapieentscheidungen nahe dem Lebensende. Einer vorausgehenden Bevollmächtigung ad personam durch den Patienten (soweit er noch geschäftsfähig ist, sog. „Gesundheitsvollmacht“) bedarf es dann nicht mehr. Um möglichem Missbrauch entgegenzuwirken, hat sich der Gesetzgeber jedoch zugleich darum bemüht, Sicherungsvorkehrungen zu etablieren. Insbesondere ist eine zeitliche Befristung und eine generelle Nachrangigkeit der gesetzlichen Stellvertretun…