CareLit Fachartikel

Duplik auf Roßbruch - Zur Anordnungsund Dokumentations-verantwortung des Arztes

Sträßner, H.-R. · Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 3 · S. 103 bis 114

Dokument
84881
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Sträßner, H.-R.
Ausgabe
Heft 3 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
103 bis 114
Erschienen: 2005-03-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

1. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass eine Pflicht zur schriftlichen Anordnung weder nach Rechtsprechung, noch nach standesrecht lichen Gesichtspunkten, noch aus dem Behand lungsvertrag sich ergibt. Die Wahl der Form der An ordnung ist in das pflichtgemäße Ermessen des Arztes gestellt. 2. Ein Arbeitsverweigerungsrecht ergibt sich wegen der Form des Anordnungsrahmens für eine Pfle gekraft zu keinem Zeitpunkt. Ein Arbeitsverweige rungsrecht ergibt sich nur dort, wo das Anord nungsverhalten grob fehlerhaft ist oder begründete Zweifel auslöst mit der Pflicht zur Remonstration der Pflegekraft. Die Form eine…

Schlagworte

TAETIGKEIT RECHTSPRECHUNG ÄRZTE ZWANG KOMMUNIKATION ES SAMMLUNGEN PATIENTEN TELEFON KRANKENPFLEGEPERSONAL LITERATUR GEDÄCHTNISSTÜTZEN DOKUMENTATION INJEKTIONEN ZEIT SELBSTMEDIKATION