CareLit Fachartikel
Fortwirkung des Erziehungsurlaubs über den ursprünglich angekündigten Endtermin
Roßbruch, R. · Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 3 · S. 124 bis 130
Dokument
84883
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall hatte das Landgericht die Rechtsfrage zu klären, ob sich der Erziehungsurlaub der Klägerin durch ihre eigene Erklärung über den 31.08.2000 hinaus bis zum 31.08.2002 verlängert hat. Das Gericht meint, der „wichtige Grund“ im Sinne des § 16 Abs. 3 Satz 2 BErzGG sei nicht gleichbedeutend mit demjenigen in § 626 Abs. 1 BGB.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
ERZIEHUNGSURLAUB
ARBEITNEHMER
BUNDESGERICHTSHOF
BETREUUNG
Vorgestellten
Hatte
Landgericht
Rechtsfrage
Klären
Klägerin
Eigene
Erklärung
Hinaus
Verlängert
Gericht