CareLit Fachartikel

Fortwirkung des Erziehungsurlaubs über den ursprünglich angekündigten Endtermin

Roßbruch, R. · Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 3 · S. 124 bis 130

Dokument
84883
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 3 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
124 bis 130
Erschienen: 2005-03-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall hatte das Landgericht die Rechtsfrage zu klären, ob sich der Erziehungsurlaub der Klägerin durch ihre eigene Erklärung über den 31.08.2000 hinaus bis zum 31.08.2002 verlängert hat. Das Gericht meint, der „wichtige Grund“ im Sinne des § 16 Abs. 3 Satz 2 BErzGG sei nicht gleichbedeutend mit demjenigen in § 626 Abs. 1 BGB.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG ERZIEHUNGSURLAUB ARBEITNEHMER BUNDESGERICHTSHOF BETREUUNG SCHREIBEN KRANKHEIT KIND RISIKO PHYSIOTHERAPEUTEN UNSICHERHEIT ARBEITSLEISTUNG ES ELTERN BESCHEINIGUNG WAHRNEHMUNG