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Der neue TVöD und der geplante TV fürBereitschaftsdienste in Krankenhäusern undPflegeeinrichtungen - ein Überblick

Böhme, H. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2005 · Heft 3 · S. 2 bis 5

Dokument
84902
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.
Ausgabe
Heft 3 / 2005
Jahrgang 8
Seiten
2 bis 5
Erschienen: 2005-03-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Am 9. Februar 2005 wurde ein neuer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD - vereinbart. Dieser ersetzt den fas 50 jahre alten Bundesanstellten-Tarifvertrag (BAT) ab dem 1. Oktober 2005 und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2007. Der neue Tarifvertrag kommt für einen erheblichen Teil der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen unmittelbar zur Anwendung und hat auf einen Großteil der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zumindest mittelbare Auswirkungen. Der Autor stellt in seinem Beitrag die wichtigsten Neuerungen dar.

Schlagworte

TARIFVERTRAG ARBEITSZEIT BEREITSCHAFTSDIENST BAT TVOED GEWERKSCHAFTEN KRANKENHÄUSER ZEIT ES ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE RUHEPAUSE GESUNDHEITSWESEN Pflege- & Krankenhausrecht Melsungen