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Nochmals: Zur Abgrenzung von stationärer zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus- BSG, Urteil vom 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R -

Quaas, M. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2005 · Heft 3 · S. 14 bis 17

Dokument
84905
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Quaas, M.
Ausgabe
Heft 3 / 2005
Jahrgang 8
Seiten
14 bis 17
Erschienen: 2005-03-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Das Bundessozialgericht stellt in seinem Urteil vom 08.09.2004 fest, dass allein die Aufenthaltsdauer des Patienten in einem Krankenhaus darüber entscheidet, ob eine stationäre Leistung vorliegt. Wenn der Patient sich einen Tag und eine Nacht im Krankenhaus befindet, ist von einem stationären Aufenthalt auszugehen. Ob die dabei erbrachten Leistungen zu vergüten sind, hängt davon ab, ob die weiteren, rechtlichen Voraussetzungen der Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung erfüllt waren.

Schlagworte

STATIONAER AUFMERKSAMKEIT ES RECHTSPRECHUNG PATIENTEN LEISTUNG PRAXIS KRANKENHÄUSER ÄRZTE BETTEN VERTRÄGE GEMEINSCHAFTSPRAXIS KRANKHEIT VERHALTEN DIALYSE RICHTLINIE