CareLit Fachartikel
Nochmals: Zur Abgrenzung von stationärer zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus- BSG, Urteil vom 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R -
Quaas, M. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2005 · Heft 3 · S. 14 bis 17
Dokument
84905
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
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ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht stellt in seinem Urteil vom 08.09.2004 fest, dass allein die Aufenthaltsdauer des Patienten in einem Krankenhaus darüber entscheidet, ob eine stationäre Leistung vorliegt. Wenn der Patient sich einen Tag und eine Nacht im Krankenhaus befindet, ist von einem stationären Aufenthalt auszugehen. Ob die dabei erbrachten Leistungen zu vergüten sind, hängt davon ab, ob die weiteren, rechtlichen Voraussetzungen der Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung erfüllt waren.
Schlagworte
STATIONAER
AUFMERKSAMKEIT
ES
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
LEISTUNG
PRAXIS
KRANKENHÄUSER
ÄRZTE
BETTEN
VERTRÄGE
GEMEINSCHAFTSPRAXIS
KRANKHEIT
VERHALTEN
DIALYSE
RICHTLINIE