Arzneimittel-Datenbank. Entscheidungen
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 3 · S. 139 bis 141
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall ist die Klägerin ein pharmazeutisches Unternehmen, welches das Arzneimittel „I. 20% Salbe“ mit dem Wirkstoff „Ammoniumbituminosulfonat“ in einer 20% Wirkstärke in einer 40 g-Tube vertreibt. Auf dem Markt stehen nur drei vergleichbare Arzneimittel zur Verfügung, für die der Festbetrag von 7,15 Euro festgesetzt ist. Der Preis des Arzneimittels der Klägerin beträgt 9,20 Euro. Die Beklagte ist die privatrechtlich organisierte Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Sie wirkt an der ABDATA-Datenbank mit. Nach den von der Beklagten erstellten Daten ist das Arzneimittel der Klägerin im Fall…