CareLit Fachartikel
Keine unzulässige Werbung bei Arzneidatenbank
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 3 · S. 141 bis 143
Dokument
84950
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall verlegt die Klägerin ein Verzeichnis „Y“. Die Beklagte unterhält eine elektronische Datenbank mit namentlich aufgelisteten, auch verschreibungspflichtigen, Arzneimitteln. Auf der Grundlage einer von der Beklagten erteilten Lizenz stellen zwei Unternehmen die Datenbank im Internet entgeltfrei und ohne Zugangsbeschränkung zur Verfügung. Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen Verstoßes gegen das Verbot der Publikumswerbung für Arzneimittel auf Unterlassung in Anspruch.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
DATENBANK
MARKETING
INTERNET
RECHTSPRECHUNG
VERBOT
SOFTWARE
ÄRZTE
APOTHEKER
VERHALTEN
APOTHEKEN
WERBUNG
PERSONEN
HANDEL
SCHWANGERSCHAFT
AUFMERKSAMKEIT