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Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 3 · S. 141 bis 143

Dokument
84950
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
141 bis 143
Erschienen: 2005-03-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall verlegt die Klägerin ein Verzeichnis „Y“. Die Beklagte unterhält eine elektronische Datenbank mit namentlich aufgelisteten, auch verschreibungspflichtigen, Arzneimitteln. Auf der Grundlage einer von der Beklagten erteilten Lizenz stellen zwei Unternehmen die Datenbank im Internet entgeltfrei und ohne Zugangsbeschränkung zur Verfügung. Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen Verstoßes gegen das Verbot der Publikumswerbung für Arzneimittel auf Unterlassung in Anspruch.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL DATENBANK MARKETING INTERNET RECHTSPRECHUNG VERBOT SOFTWARE ÄRZTE APOTHEKER VERHALTEN APOTHEKEN WERBUNG PERSONEN HANDEL SCHWANGERSCHAFT AUFMERKSAMKEIT