CareLit Fachartikel

Rechtliche Rahmenbedingungen und Risiken bei der Aufbereitung aktiver implantierbarer Geräte - am Beispiel von Herzschrittmachernund Defibrillatoren

Wilke, J.; Balzer, M. · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 21 bis 26

Dokument
85022
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Wilke, J.; Balzer, M.
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 5
Seiten
21 bis 26
Erschienen: 2005-01-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Aufbereitung bereits implantierter Herzschrittmacher oder Defibrillatoren wird in der EU nicht mehr praktiziert. Das deutsche Medizinproduktegesetz verbietet die Aubereitung sogenannter Einmalprodukte nicht generell. Die Autoren stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Wiederaufbereitung von Medizinprodukten sowie die hygienisch-technischen Risiken am Beispiel von Herzschrittmachern bzw. Defibrillatoren dar, die sich aus der Aufbereitung aktiver implantierbarer Geräte im Hinblick auf Patientensicherheit und Patientenrecht ergeben können.

Schlagworte

KRANKENHAUS ICD HERZSCHRITTMACHER SICHERHEIT RECHT RECHTSANWÄLTE DEFIBRILLATOREN DEUTSCHLAND KOSTENEINSPARUNGEN RICHTLINIE GESUNDHEIT RISIKO PATIENTEN PATIENTENSICHERHEIT LITERATUR PRAXIS