CareLit Fachartikel
Rechtliche Rahmenbedingungen und Risiken bei der Aufbereitung aktiver implantierbarer Geräte - am Beispiel von Herzschrittmachernund Defibrillatoren
Wilke, J.; Balzer, M. · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 21 bis 26
Dokument
85022
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Aufbereitung bereits implantierter Herzschrittmacher oder Defibrillatoren wird in der EU nicht mehr praktiziert. Das deutsche Medizinproduktegesetz verbietet die Aubereitung sogenannter Einmalprodukte nicht generell. Die Autoren stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Wiederaufbereitung von Medizinprodukten sowie die hygienisch-technischen Risiken am Beispiel von Herzschrittmachern bzw. Defibrillatoren dar, die sich aus der Aufbereitung aktiver implantierbarer Geräte im Hinblick auf Patientensicherheit und Patientenrecht ergeben können.
Schlagworte
KRANKENHAUS
ICD
HERZSCHRITTMACHER
SICHERHEIT
RECHT
RECHTSANWÄLTE
DEFIBRILLATOREN
DEUTSCHLAND
KOSTENEINSPARUNGEN
RICHTLINIE
GESUNDHEIT
RISIKO
PATIENTEN
PATIENTENSICHERHEIT
LITERATUR
PRAXIS