BK 2101 u.2102 Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze und Meniskusschäden
NE Erlinghagen · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren · 2004 · Heft 05
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Anerkennung einer Berufskrankheit sind drei Grundfragen zu klären, nämlich der Nachweis der versicherten Tätigkeit, der schädigenden Einwirkung und schließlich der Beweis der eingetreten Erkrankung, die letztendlich zur Aufgabe der Tätigkeit zwingt. Die Verbindung zwischen diesen Grundfragen wird durch den haftungsbegründenden und den haftungsausfüllenden Kausalitätsbeweis erbracht. Arbeitstechnische Voraussetzungen der BK 2101 mit den Krankheitsbildern der Tendovaginitis crepitans, T. stenosans (schnellender Finger) und Periostosen (z.B. Periostitis, Epikondylitis, Styloiditis) sind kurzzyklische feinmotori…