Abbruch lebensverlängernder MaßnahmenBeschluss des Landgerichts Heilbronn vom 3. September 2003 (1 T 275/03)
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2005 · Heft 4 · S. 319 bis 321
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die mit dem medizinischen und medizintechnischen Fort schritt einhergehende Erweiterung des Spektrums der Behandlungsmöglichkeiten findet in aller Regel im Einklang mit den Interessen der Patienten statt. Die moderne Apparatemedizin verfügt jedoch auch über Behandlungsmöglichkeiten, die nicht selten über das von den betroffenen, schwerkranken Patienten gewünschte Maß hinausreichen. Vor diesem Hintergrund wird in Deutschland seit einigen Jahrzehnten diskutiert, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form Patienten über den Abbruch apparativer lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden können.