CareLit Fachartikel
Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in der Werkstatt für behinderte Menschen
Dillinger, W. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2005 · Heft 4 · S. 18 bis 20
Dokument
85123
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Werkstätten für behinderte Menschen erfüllen die im IX. Sozialgesetz verankerte Aufgabe zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Der Gesetzgeber definiert in Frage kommende Personengruppe genau und stellt an entsprechende Einrichtungen verschiedene Anforderungen.
Schlagworte
BILDUNG
EINRICHTUNG
BEHINDERTER
WERKSTATT
Behinderte
Werkstätten
Erfüllen
Sozialgesetz
Verankerte
Aufgabe
Rehabilitation
Teilhabe
Arbeitsleben
Gesetzgeber
Definiert
Ergotherapie & Rehabilitation