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Arbeitsvertrag - eine ChecklisteWelcher Inhalt ist notwendig? Was ist nicht erlaubt?

Bährle, J. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2005 · Heft 4 · S. 27 bis 29

Dokument
85125
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Bährle, J.
Ausgabe
Heft 4 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
27 bis 29
Erschienen: 2005-04-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag kann vor Arbeitsantritt, aber auch nach bereits erfolgtem Arbeitsantritt unterzeichnet werden. Jeder schriftliche Arbeitsvertrag muss nach § 2 Nachweisgesetz (NachwG) einen bestimmten Mindestinhalt haben. Der Arbeitgeber muss eine (einseitig erstellte) Niederschriftder Arbeitsbedingungen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer aushändigen (§ 2 NachwG). Eine entsprechende Verpflichtung zur Vorlage eines Arbeitsvertrags zur Unterschrift gibt es nicht. In der folgenden Checkliste wird der Mindestinhalt durch Voranstellen des Wort…

Schlagworte

VERGUETUNG Checkliste Arbeitnehmer Ergotherapie & Rehabilitation Idstein