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Arbeitsvertrag - eine ChecklisteWelcher Inhalt ist notwendig? Was ist nicht erlaubt?

Bährle, J. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2005 · Heft 4 · S. 27 bis 29

Dokument
85125
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Bährle, J.
Ausgabe
Heft 4 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
27 bis 29
Erschienen: 2005-04-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag kann vor Arbeitsantritt, aber auch nach bereits erfolgtem Arbeitsantritt unterzeichnet werden. Jeder schriftliche Arbeitsvertrag muss nach § 2 Nachweisgesetz (NachwG) einen bestimmten Mindestinhalt haben. Der Arbeitgeber muss eine (einseitig erstellte) Niederschriftder Arbeitsbedingungen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer aushändigen (§ 2 NachwG). Eine entsprechende Verpflichtung zur Vorlage eines Arbeitsvertrags zur Unterschrift gibt es nicht. In der folgenden Checkliste wird der Mindestinhalt durch Voranstellen des Wort…

Schlagworte

VERGUETUNG CHECKLISTE ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT PRAXIS ES ERGOTHERAPEUTEN HÖHE WAHRNEHMUNG UNTERLAGEN FORTBILDUNG BERATUNG Ergotherapie & Rehabilitation Idstein