CareLit Fachartikel

Die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen(§§ 81 a, 197 a SGB V, § 26 Abs. 1 KVLG 1989, § 47a SGB XI)

Rixen, S. · ZFSH/SGB, Starnberg · 2005 · Heft 3 · S. 131 bis 135

Dokument
85134
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Rixen, S.
Ausgabe
Heft 3 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
131 bis 135
Erschienen: 2005-03-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Nach Einschätzung von Nicht-Regierungs-Organisationen bestehen in den Teilsystemen der sozialen Sicherung finanzwirksame Unregelmäßigkeiten, die im Interesse der Erhaltung der Finanzkraft der sozialen Sicherungssysteme abgestellt werden müssen. Das Recht der sozialen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung enthält Vorschriften, die eine zielgerichtete Kontrolle von mutmaßlichem Fehlverhalten ermöglichen sollen. Der Autor erläutert den Inhalt der Normen, aber auch ihre Problematik kritisch und würdigt sie.

Schlagworte

TAETIGKEIT GESUNDHEITSWESEN KRANKENBEHANDLUNG ROLLE BERÜHRUNG BETRUG DEUTSCHLAND PRAXIS BERLIN VERHALTEN POLIZEI WAHRSCHEINLICHKEIT VERTRAUEN HOFFNUNG RISIKO ELEMENTE