CareLit Fachartikel
Die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen(§§ 81 a, 197 a SGB V, § 26 Abs. 1 KVLG 1989, § 47a SGB XI)
Rixen, S. · ZFSH/SGB, Starnberg · 2005 · Heft 3 · S. 131 bis 135
Dokument
85134
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Einschätzung von Nicht-Regierungs-Organisationen bestehen in den Teilsystemen der sozialen Sicherung finanzwirksame Unregelmäßigkeiten, die im Interesse der Erhaltung der Finanzkraft der sozialen Sicherungssysteme abgestellt werden müssen. Das Recht der sozialen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung enthält Vorschriften, die eine zielgerichtete Kontrolle von mutmaßlichem Fehlverhalten ermöglichen sollen. Der Autor erläutert den Inhalt der Normen, aber auch ihre Problematik kritisch und würdigt sie.
Schlagworte
TAETIGKEIT
GESUNDHEITSWESEN
KRANKENBEHANDLUNG
ROLLE
BERÜHRUNG
BETRUG
DEUTSCHLAND
PRAXIS
BERLIN
VERHALTEN
POLIZEI
WAHRSCHEINLICHKEIT
VERTRAUEN
HOFFNUNG
RISIKO
ELEMENTE