CareLit Fachartikel
Zur Zulässigkeit von an der Zweckbestimmung orientierten Produktnamen für Nahrungsergänzungsmittel
Büttner, T. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 1 bis 4
Dokument
85142
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Autor geht auf zwei Urteile des Landgerichts Essen ein, die sich mit der Verkehrsfähigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln unter der Bezeichnung Venen-Kapseln bzw. Gelenkschutz-Kapseln befassen. Das Landgericht Essen gab in beiden Fällen dem Unterlassungsantrag statt und untersagte der Beklagten jeweils im geschäftlichen Verkehr die Mittel in einer bestimmten Aufmachung und Ausgestaltung bzw. Mit einer bestimmten Bezeichnung zu bewerben und/oder zu vertreiben. Der Autor kritisiert die Argumente des Landgerichts.
Schlagworte
NAHRUNGSERGAENZUNG
ARZNEIMITTEL
RECHTSPRECHUNG
BUNDESGERICHTSHOF
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
ESSEN
WERBUNG
VENEN
HERZ
GELENKE
EIGNUNG
PATIENTEN
TELEFON
TELEFAX
MOSKAU
MANUSKRIPTE