CareLit Fachartikel
Verfassungsrecht. Zum Behandlungsprimat des niedergelassenen Arztes
Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2005 · Heft 4 · S. 199 bis 202
Dokument
85150
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dem gesetzlich angeordneten Vorrang der niedergelassenen Vertragsärzte kommt im Lichte des Art. 12 I GG vor dem Hintergrund restriktiver Bedarfsplanung und limitierter Gesamtvergütungen auch drittschützende Wirkung in dem Sinne zu, dass diese Ärzte befugt sind, Krankenhausärzte begünstigende Ermächtigungsentscheidungen gerichtlich anzufechten.
Schlagworte
AERZTLICHE VERSORGUNG
RECHTSPRECHUNG
KRANKENHAUSÄRZTE
ZULASSUNG
PRAXIS
ZULASSUNGSGREMIEN
RADIOLOGIE
ES
PATIENTEN
KRANKENHÄUSER
FREIHEIT
BERUFSAUSÜBUNG
PERSÖNLICHKEIT
LEISTUNG
RISIKO
ZEIT