CareLit Fachartikel
Direktionsrecht - Lage der Arbeitszeit - personelle Auswahlentscheidung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2005 · Heft 4 · S. 208 bis 210
Dokument
85175
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall streiten die Parteien über die Verteilung des Nachtdienstes. Das BAG bestimmt, der Arbeitgeber könne die Lage der Arbeitszeit gemäß § 106 Satz 1 GewO nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit hierüber keine vertraglichen oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen getroffen seien.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ARBEITGEBER
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITNEHMER
ARBEITSRECHT
Vorgestellten
Streiten
Parteien
Verteilung
Nachtdienstes
Bestimmt
Könne
Gemäß
Billigem
Ermessen
Zeitschrift für Tarifrecht