CareLit Fachartikel
Mitarbeiterschutz: Verordnung weitgehend unbekannt
Niklas, S. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2005 · Heft 4 · S. 14 bis 20
Dokument
85212
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitgeber ist gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (kurz: Biostoff-Verordnung) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, um seine Beschäftigten zu schützen. Gefährdet sind Mitarbeiter auch bei Tätigkeiten, bei denenMenschen medizinisch untersucht, behandelt und gepflegt werden.
Schlagworte
INFEKTIONSPRAEVENTION
HAUT
HEPATITIS-A-VIRUS
MUND
PARASITEN
BAKTERIEN
SCHLEIMHAUT
MENSCHEN
KRANKHEIT
BEVÖLKERUNG
ABSAUGEN
DESINFEKTION
KÖRPERFLÜSSIGKEITEN
BLUT
PATIENTEN
CLOSTRIDIUM