CareLit Fachartikel
Mitarbeiterschutz: Verordnung weitgehend unbekannt
Niklas, S. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2005 · Heft 4 · S. 14 bis 20
Dokument
85212
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitgeber ist gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (kurz: Biostoff-Verordnung) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, um seine Beschäftigten zu schützen. Gefährdet sind Mitarbeiter auch bei Tätigkeiten, bei denenMenschen medizinisch untersucht, behandelt und gepflegt werden.
Schlagworte
INFEKTIONSPRAEVENTION
Tätigkeiten
Verordnung
Arbeitgeber
Gemäß
Sicherheit
Gesundheitsschutz
Biologischen
Arbeitsstoffen
Biostoff-Verordnung
Verpflichtet
Gefährdungsbeurteilung
Vorzunehmen
Pflegen Ambulant
Melsungen