CareLit Fachartikel

Mitarbeiterschutz: Verordnung weitgehend unbekannt

Niklas, S. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2005 · Heft 4 · S. 14 bis 20

Dokument
85212
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegen Ambulant, Melsungen
Autor:innen
Niklas, S.
Ausgabe
Heft 4 / 2005
Jahrgang 16
Seiten
14 bis 20
Erschienen: 2005-04-01 00:00:00
ISSN
0937-0277
DOI

Zusammenfassung

Der Arbeitgeber ist gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (kurz: Biostoff-Verordnung) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, um seine Beschäftigten zu schützen. Gefährdet sind Mitarbeiter auch bei Tätigkeiten, bei denenMenschen medizinisch untersucht, behandelt und gepflegt werden.

Schlagworte

INFEKTIONSPRAEVENTION HAUT HEPATITIS-A-VIRUS MUND PARASITEN BAKTERIEN SCHLEIMHAUT MENSCHEN KRANKHEIT BEVÖLKERUNG ABSAUGEN DESINFEKTION KÖRPERFLÜSSIGKEITEN BLUT PATIENTEN CLOSTRIDIUM