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Rechtliche Grundlagen der Integrierten VersorgungFinanzierungen, Begrenzungen und VertragsinhalteTeil 2

Böhme, H. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2005 · Heft 4 · S. 56 bis 59

Dokument
85223
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegen Ambulant, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.
Ausgabe
Heft 4 / 2005
Jahrgang 16
Seiten
56 bis 59
Erschienen: 2005-04-01 00:00:00
ISSN
0937-0277
DOI

Zusammenfassung

Das GKV-Modernisierungsgesetz vom 14. November 2003 (GMG) hat die Integrierte Versorgung ab dem 1. Januar 2004 auf eine neue Grundlage gestellt, weil die Praxis von den §§ 140 a bis 140 h SGB V alte Fassung auf Grund bürokratischer Hemmnisse so gut wie keinen Gebrauch gemacht hatte. Eine Integrierte Versorgung ohne Integration der Leistungserbringer ist aber zum Scheitern verurteilt. Dass auch vom Datenschutz her Begrenzungsargumente eingebracht werden, bedarf entsprechender Aufklärung. In mehreren Teilen behandeln wir ausführlich Rechtsfragen der Integrierten Versorgung im Hinblick auf die Beteiligung ambulante…

Schlagworte

VERGUETUNG INTEGRIERTE VERSORGUNG AINS PRAXIS KRANKENHÄUSER DRUCK ES ROLLE BERUFE PERSONEN ÄRZTE BERUFSAUSÜBUNG NAMEN PATIENTEN EIGNUNG LEISTUNG