Juristische Aspekte des diagnostischen Irrtums
Dewitz C von · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren · 2005 · Heft 04
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Fehldiagnose eines Arztes führt nur dann zu einer zivilrechtlichen Haftpflicht, wenn hierdurch beim Patienten oder bei einem unterhaltsberechtigen Angehörigen des Patienten ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist. Wenn der Behandlungsfehler schwerwiegend ist bzw. eine Dokumentationspflicht verletzt wird, kehrt sich die Beweislast um. Im Haftpflichtfall ist auch die Betriebshaftpflicht des Klinikträgers unverzüglich zu informieren. In strafrechtlicher Hinsicht ist neben der Verantwortung des Arztes für eine fahrlässige Verletzung des Körpers des Patienten auch immer an die Verletzung der ärztlichen Schweigep…