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Das UrteilLG Münster: Kassen können sich nur auf Einsatz von Hüftprotektoren berufen, wenn sie diese mitfinanzieren
Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 5 · S. 29 bis 30
Dokument
85264
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus einem Urteil des LG Münster vom 3.5.2004 lässt sich für die Praxis ableiten, dass bei sturzgefährdeten Bewohnern individuell zu prüfen ist, welche fachpflegerischen und Betreuungsmaßnahmen angezeigt sind. Durch eine dauerhafte Fixierung können Persönlichkeitsrechte der Bewohner verletzt werden, ebenso durch eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung.
Schlagworte
URTEIL
KRANKENKASSE
FIXIERUNG
CONTROLLING
PERSONEN
PATIENTEN
MEDIZIN
BERLIN
ALTENPFLEGE
ORGANISATIONEN
GESUNDHEITSWESEN
MENSCHEN
DEPRESSION
SOFTWARE
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