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Das UrteilLG Münster: Kassen können sich nur auf Einsatz von Hüftprotektoren berufen, wenn sie diese mitfinanzieren

Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 5 · S. 29 bis 30

Dokument
85264
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
29 bis 30
Erschienen: 2005-05-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Aus einem Urteil des LG Münster vom 3.5.2004 lässt sich für die Praxis ableiten, dass bei sturzgefährdeten Bewohnern individuell zu prüfen ist, welche fachpflegerischen und Betreuungsmaßnahmen angezeigt sind. Durch eine dauerhafte Fixierung können Persönlichkeitsrechte der Bewohner verletzt werden, ebenso durch eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung.

Schlagworte

URTEIL KRANKENKASSE FIXIERUNG CONTROLLING PERSONEN PATIENTEN MEDIZIN BERLIN ALTENPFLEGE ORGANISATIONEN GESUNDHEITSWESEN MENSCHEN DEPRESSION SOFTWARE LEITLINIEN GLÜCK