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KündigungsschutzLAG Düsseldorf: Erkundigungspflicht über Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers liegt beim Arbeitgeber
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 5 · S. 33 bis
Dokument
85266
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf kommt in seinem Urteil vom 4.11.2004 zu der Auffassung, dass ein Arbeitnehmer als sog. Doppelverdiener gerade wegen seiner geringen Unterhaltsverpflichtungen sozial weniger schutzwürdig sein kann als ein jüngerer Alleinverdiener mit einer geringeren Dauer der Betriebszugehörigkeit. Den Arbeitgeber treffe hinsichtlich der Ermittlung des Bestehens und der Höhe eines Doppelverdienstes eine Erkundigungspflicht bei den für eine Kündigung in Betracht kommenden Arbeitnehmern.
Schlagworte
KUENDIGUNG
BERATER
HÖHE
RECHTSPRECHUNG
EINKOMMEN
ARBEIT
PRAXIS
PERSONEN
Altenheim
Hannover