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KündigungsschutzLAG Düsseldorf: Erkundigungspflicht über Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers liegt beim Arbeitgeber

Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 5 · S. 33 bis

Dokument
85266
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.; Prieß, T.
Ausgabe
Heft 5 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
33 bis
Erschienen: 2005-05-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf kommt in seinem Urteil vom 4.11.2004 zu der Auffassung, dass ein Arbeitnehmer als sog. Doppelverdiener gerade wegen seiner geringen Unterhaltsverpflichtungen sozial weniger schutzwürdig sein kann als ein jüngerer Alleinverdiener mit einer geringeren Dauer der Betriebszugehörigkeit. Den Arbeitgeber treffe hinsichtlich der Ermittlung des Bestehens und der Höhe eines Doppelverdienstes eine Erkundigungspflicht bei den für eine Kündigung in Betracht kommenden Arbeitnehmern.

Schlagworte

KUENDIGUNG BERATER HÖHE RECHTSPRECHUNG EINKOMMEN ARBEIT PRAXIS PERSONEN Altenheim Hannover