CareLit Fachartikel

Anspruch und Beitrag des zweitenBtÄndG zur Qualitätsverbesserungim Betreuungswesen

Adler, R. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2005 · Heft 4 · S. 22 bis 23

Dokument
85279
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Adler, R.
Ausgabe
Heft 4 / 2005
Jahrgang 14
Seiten
22 bis 23
Erschienen: 2005-04-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Das zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz (BtÄndG) beabsichtigt, die Qualität des Betreuungswesens zu steigern und es darauf zu reduzieren, wofür es geschaffen worden ist. Allerdings soll dies gründlicher als bisher (...) geschehen. lDie politisch Verantwortlichen sehen großen Verbesserungsbedarf in der Situation der Betreuten2, denn Betreuung werde nach wie vor mit Bevormundung gleichgesetzt. Damit das Betreuungsrecht erwartungsgemäß umgesetzt werden kann, seien durch die Reform zunächst die Rechtspfleger zu entlasten, denn sie, die die genannten Aufgaben heute im Wesentlichen erfüllen, gewinnen viel Zeit3 dur…

Schlagworte

QUALITAETSSICHERUNG QUALITÄTSVERBESSERUNG KOMMUNIKATION SELBSTHILFE FORTBILDUNG KOPF RISIKO ZEIT ORIENTIERUNG GESUNDHEITSWESEN ZIELE VERTRAUEN SICHERHEIT EFFIZIENZ KRANKENHÄUSER LITERATUR