Anspruch und Beitrag des zweitenBtÄndG zur Qualitätsverbesserungim Betreuungswesen
Adler, R. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2005 · Heft 4 · S. 22 bis 23
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz (BtÄndG) beabsichtigt, die Qualität des Betreuungswesens zu steigern und es darauf zu reduzieren, wofür es geschaffen worden ist. Allerdings soll dies gründlicher als bisher (...) geschehen. lDie politisch Verantwortlichen sehen großen Verbesserungsbedarf in der Situation der Betreuten2, denn Betreuung werde nach wie vor mit Bevormundung gleichgesetzt. Damit das Betreuungsrecht erwartungsgemäß umgesetzt werden kann, seien durch die Reform zunächst die Rechtspfleger zu entlasten, denn sie, die die genannten Aufgaben heute im Wesentlichen erfüllen, gewinnen viel Zeit3 dur…