CareLit Fachartikel
Zur Bewerbung eines schleimlösenden MedikamentsOLG München, Urteil vom 23. Dezember 2004 - 6 U 4304/01
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 4 · S. 181 bis 186
Dokument
85339
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
das Oberlandesgericht München vertritt in seinem Urteil vom 23. Dezember 2004 die Auffassung, dass die Bewerbung eines schleimlösenden Arzneimittels mit „So wirksam wie ein Antibiotikum“ dann irreführend ist, wenn der von der Anzeige angesprochene Verkehr meint, das beworbene Arzneimittel wirke wie ein Antibiotikum bzw. erziele das gleiche therapeutische Ergebnis wie ein Antibiotikum.
Schlagworte
MARKETING
ARZNEIMITTEL
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
BRONCHITIS
ESSEN
POLITIK
ZULASSUNG
WERBUNG
HÖHE
SICHERHEIT
KAPSELN
SCHREIBEN
RECHTSPRECHUNG
THERAPIE
PATIENTEN