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Bloße Veralterung der zur Zulassungserlangung eingereichten Unterlagen rechtfertigt keine Versagung der Verlängerung der ZulassungVerwaltungsgericht Köln, Urteil vom 11. Februar 2…

Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 4 · S. 186 bis 192

Dokument
85340
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
186 bis 192
Erschienen: 2005-04-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall begehrt die Klägerin die Verlängerung einer arzneimittelrechtlichen Zulassung. Das VG Köln kommt zu der Auffassung, der Versagungsbescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und dessen Widerspruchsbescheid seien rechtswidrig und verletzten die Klägerin in ihren Rechten. Die Klägerin habe einen Anspruch auf Neubescheidung ihres Antrags auf Verlängerung der ihr erteilten Zulassung für das streitbefangene Arzneimittel.

Schlagworte

BEHOERDE WERBUNG PATIENTEN ES AUFMERKSAMKEIT UNTERLAGEN ZULASSUNG HÜFTE SCHREIBEN MEDIZIN SICHERHEIT BEURTEILUNG METHODIK RICHTLINIE ERNÄHRUNG BLUT