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Bloße Veralterung der zur Zulassungserlangung eingereichten Unterlagen rechtfertigt keine Versagung der Verlängerung der ZulassungVerwaltungsgericht Köln, Urteil vom 11. Februar 2…
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 4 · S. 186 bis 192
Dokument
85340
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall begehrt die Klägerin die Verlängerung einer arzneimittelrechtlichen Zulassung. Das VG Köln kommt zu der Auffassung, der Versagungsbescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und dessen Widerspruchsbescheid seien rechtswidrig und verletzten die Klägerin in ihren Rechten. Die Klägerin habe einen Anspruch auf Neubescheidung ihres Antrags auf Verlängerung der ihr erteilten Zulassung für das streitbefangene Arzneimittel.
Schlagworte
BEHOERDE
Arzneimittel
Medizinprodukte
Pharma Recht
Frankfurt