CareLit Fachartikel

Zur Patientenaufklärung bei Zahnärztlicher BehandlungOLG Koblenz, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 U 41/03

Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 5 bis 8

Dokument
85346
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 4
Seiten
5 bis 8
Erschienen: 2005-01-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Das OLG Koblenz vertritt in seinem Urteil vom 13. Mai 2004 die Auffassung, dass der Zahnarzt den Patienten aufklären muss über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des nervus lingualis durch eine Leistungsanästhesie, weil eine erhebliche beeinträchtigende Folge droht. Hat der Patient vorherigen, komplikationslos verlaufenden Betäubungen zugestimmt, könne daraus eine hypothetische Einwilligung in den fehlgeschlagenen Eingriff nur hergeleitet werden, wenn den Vorbehandlungen die erforderliche Risikoaufklärung vorausgegangen sei.

Schlagworte

AUFKLAERUNGSPFLICHT PRAXIS RECHTSPRECHUNG RISIKO LEITUNGSANÄSTHESIE PATIENTEN NEUROLOGEN INJEKTIONEN INDUSTRIE BIOETHIK UNIVERSITÄTEN LEISTUNG ZULASSUNG VERSICHERUNGSSCHUTZ HÖHE KRANKENHAUSKOSTEN