CareLit Fachartikel
Zur Patientenaufklärung bei Zahnärztlicher BehandlungOLG Koblenz, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 U 41/03
Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 5 bis 8
Dokument
85346
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Koblenz vertritt in seinem Urteil vom 13. Mai 2004 die Auffassung, dass der Zahnarzt den Patienten aufklären muss über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des nervus lingualis durch eine Leistungsanästhesie, weil eine erhebliche beeinträchtigende Folge droht. Hat der Patient vorherigen, komplikationslos verlaufenden Betäubungen zugestimmt, könne daraus eine hypothetische Einwilligung in den fehlgeschlagenen Eingriff nur hergeleitet werden, wenn den Vorbehandlungen die erforderliche Risikoaufklärung vorausgegangen sei.
Schlagworte
AUFKLAERUNGSPFLICHT
PRAXIS
RECHTSPRECHUNG
RISIKO
LEITUNGSANÄSTHESIE
PATIENTEN
NEUROLOGEN
INJEKTIONEN
INDUSTRIE
BIOETHIK
UNIVERSITÄTEN
LEISTUNG
ZULASSUNG
VERSICHERUNGSSCHUTZ
HÖHE
KRANKENHAUSKOSTEN