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Krankenhausträger müssen Patienten über Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen informierenOLG Frankfurt, Urteil vom 27. Mai 2004, 3 U 82/03
Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 8 bis 9
Dokument
85347
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Frankfurt vertritt in seinem Urteil vom 27. Mai 2004 die Auffassung, dass ein Krankenhausvertrag die Fürsorgepflicht des Krankenhausträgers beinhaltet, den Patienten vor unverhältnismäßigen Kosten zu bewahren. Auch wenn der Patient die Verpflichtung eingegangen sei, von der Krankenkasse nicht übernommene Pflegeund Behandlungskosten selbst zu tragen, müsse ihn das Krankenhaus daher von einer Ablehnung der Kostenübernahme informieren.
Schlagworte
KOSTEN
KRANKENKASSE
KRANKENHAUS
VERSICHERUNGSSCHUTZ
LEISTUNG
ES
RECHTSPRECHUNG
ZULASSUNG
PATIENTEN
HÖHE
KRANKENHAUSKOSTEN
KRANKHEIT
ÄRZTE
IMMUNSYSTEM
WISSENSCHAFT
FORSCHUNG