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Gesundheitsschäden durch Mobilfunksende-Anlage?BGH, Urteil vom 13. Februar 2004, AZ: V ZR 218/01
Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 9 bis 13
Dokument
85348
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Urteil des BGH vom 13. Februar 2004 ging es um die Frage, ob die von Handys und Mobilfunksendeanlagen ausgehenden elektromagnetischen Felder wirklich gesundheitsgefährdend sind. Diese Frage wollte der Kläger geklärt haben. Dem Kläger gelang es allerdings nicht den wissenschaftlich begründeten Verdacht einer Gesundheitsbeschädigung durch die sogenannten althermischen Wirkungen des Mobilfunks nachzuweisen.
Schlagworte
FORSCHUNG
BETRIEB
MOBILFUNK
BUNDESGERICHTSHOF
SCHMERZENSGELD
ÄRZTE
PATIENTEN
IMMUNSYSTEM
WISSENSCHAFT
GESUNDHEIT
RECHTSPRECHUNG
ARBEIT
AUGE
PRAXIS
MENSCHEN
RISIKO