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Gesundheitsschäden durch Mobilfunksende-Anlage?BGH, Urteil vom 13. Februar 2004, AZ: V ZR 218/01

Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 9 bis 13

Dokument
85348
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 4
Seiten
9 bis 13
Erschienen: 2005-01-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

In einem Urteil des BGH vom 13. Februar 2004 ging es um die Frage, ob die von Handys und Mobilfunksendeanlagen ausgehenden elektromagnetischen Felder wirklich gesundheitsgefährdend sind. Diese Frage wollte der Kläger geklärt haben. Dem Kläger gelang es allerdings nicht den wissenschaftlich begründeten Verdacht einer Gesundheitsbeschädigung durch die sogenannten althermischen Wirkungen des Mobilfunks nachzuweisen.

Schlagworte

FORSCHUNG BETRIEB MOBILFUNK BUNDESGERICHTSHOF SCHMERZENSGELD ÄRZTE PATIENTEN IMMUNSYSTEM WISSENSCHAFT GESUNDHEIT RECHTSPRECHUNG ARBEIT AUGE PRAXIS MENSCHEN RISIKO