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Wer bezahlt das Lehrgeld?Finanzierung der Ausbildungsstätten nach dem 2. Fallpauschalenänderungsgesetz
Hesse, G. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2005 · Heft 4 · S. 327 bis 332
Dokument
85360
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber hat im 2. Fallpauschalenänderungsgesetz die Regelungen zur Ausbildungsfinanzierung umfassend neu gestaltet. Dabei wurde den Anliegen der Krankenhäuser und Ausbildungsstätten in besonderer Weise Rechnung getragen. Das neue Gesetz sieht für die Umstrukturierung der Ausbildungsfinanzierung ein Drei-Phasen-Konzept vor. Die 3 Phasen werden im Beitrag vorgestellt.
Schlagworte
VEREINBARUNG
FINANZIERUNG
KRANKENHAUS
GESETZ
KRANKENPFLEGEAUSBILDUNG
HÖHE
KRANKENHÄUSER
SCHULEN
BERUFSAUSBILDUNG
KRANKENPFLEGE
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